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AI GENERATED 03.02.2026 • 19:38 Recht, Staat & Institutionen

Bundestag prüft Reform des Patientenrechtegesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Februar 2026 einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur Reform des Patientenrechtegesetzes erhalten. Der Antrag zielt darauf ab, die Rechte von Patienten bei Behandlungsfehlern zu stärken und die Beweisführung zu erleichtern.

Herausforderungen bei der Beweisführung

Nach Angaben der Fraktion stellen tägliche Behandlungsfehler eine große Herausforderung dar, weil Betroffene häufig Schwierigkeiten haben, den Fehler nachzuweisen. Besonders problematisch sei eine unvollständige oder nachträglich bearbeitete Dokumentation, die die Herkunft von Änderungen in Patientenakten unklar mache.

Umkehr der Beweislast

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei nachweislich mangelhafter Dokumentation die Beweislast auf die medizinische Einrichtung übergeht. In diesem Fall müsse die Einrichtung nachweisen, dass kein Behandlungsfehler vorlag oder dass der Schaden nicht auf Fehlverhalten zurückzuführen sei.

Klare Verantwortlichkeiten

Weiterhin fordert die Fraktion, die organisatorische Verantwortung der Leitungen von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren Einrichtungen gesetzlich zu verankern, um klare Zuständigkeiten bei Dokumentationspflichten zu schaffen.

Reform des Dokumentationswesens

Der Antrag sieht vor, dass nachträgliche Änderungen an Dokumentationen in Patientenakten stets lückenlos nachvollziehbar sein müssen. Ziel sei, Manipulationen zu verhindern und die Transparenz für Patienten zu erhöhen.

Unabhängiges Gutachterwesen

Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist die gesetzliche Verankerung eines unabhängigen Gutachterwesens für medizinische Fragestellungen. Dieses soll die Erstellung von medizinischen Gutachten in Arzthaftungsprozessen und anderen strittigen Fällen auf eine objektive und fachlich gesicherte Grundlage stellen.

Weiteres Vorgehen

Die Grünen-Fraktion hat den Gesetzentwurf im Rahmen des parlamentarischen Prozesses eingebracht. Die nächsten Schritte umfassen die Diskussion im Ausschuss für Gesundheit sowie die Abstimmung im Plenum des Bundestages.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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