Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2026 einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhalten, der eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung von Desinformation fordert. Der Antrag (21/6665) verlangt von der Bundesregierung ein zentrales Gesamtlagebild zu hybriden Bedrohungen und die Einrichtung einer staatlich unabhängigen Agentur für digitale Medien.
Zentrale Agentur für digitale Medien
Die Fraktion fordert die Schaffung einer eigenständigen Agentur, die Aufsichts- und Aufklärungsfunktionen im digitalen Raum bündelt. In dieser sollen die Aufgaben des Digital Services Coordinator, Funktionen der Medienaufsicht und die Einbindung wissenschaftlicher sowie zivilgesellschaftlicher Akteure zusammengeführt werden.
Aufgaben und Kompetenzen
Laut Antrag soll die Agentur eine kontinuierliche, unabhängige Beobachtung, Erforschung und Begleitung systemischer Risiken im digitalen Raum sicherstellen. Dazu gehören die Analyse von Desinformationskampagnen, die Bewertung von KI‑generierten Inhalten und die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen für alle relevanten Behörden.
Zentrales Lagebild
Ein zentrales, fortlaufend aktualisiertes Lagebild soll die Erkenntnisse aller zuständigen Behörden zusammenführen und damit die Entscheidungsfindung der Bundesregierung leiten. Die Agentur für digitale Medien soll dabei ebenfalls ihre Analysen zu Desinformationskampagnen einbringen.
Umsetzung europäischer Plattformregulierung
Die Abgeordneten verlangen, dass die Bundesregierung die europäische Plattformregulierung konsequent umsetzt und das vorgesehene Instrumentarium ausschöpft. Plattformen sollen für ihre Rolle bei der Verbreitung von Desinformation und anderen systemischen Risiken zur Verantwortung gezogen werden.
Faire Wettbewerbsbedingungen
Zusätzlich soll die Regierung faire Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen Medien und großen Online‑Plattformen fördern. Vorgeschlagen werden Maßnahmen wie ein ausgewogener Werbemarkt, mehr Sichtbarkeit von Medieninhalten, die Zulassung von Outlinks und die Kennzeichnung von KI‑generierten Inhalten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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