Deutschland: Bundestag prüft Umsetzung klimapolitischer Vorgaben in der Außenwirtschaftsförderung
Der Deutsche Bundestag hat am 3. August 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erhalten, die die Ausrichtung der Außenwirtschaftsförderung im Lichte klimapolitischer Entscheidungen untersucht.
Hintergrund
Die Fraktion beruft sich dabei auf das im Jahr 2021 von der Bundesregierung unterzeichnete Glasgow‑Statement sowie auf die im Jahr 2023 veröffentlichte Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung. Nach Ansicht der Abgeordneten verpflichtet diese Strategie die Bundesregierung, seit Ende 2022 keine direkten öffentlichen Gelder mehr für uneingeschränkte fossile Projekte im Ausland zu vergeben.
Anliegen der Abgeordneten
Die Abgeordneten fordern konkrete Zahlen darüber, wie viele Voranfragen und Anträge auf Export‑, Investitions‑ und Ungebundene Finanzkredit‑Garantien (UFK‑Garantien), die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei den beteiligten Institutionen eingegangen sind.
Betroffene Institutionen
Insbesondere werden die Daten von Euler Hermes, PricewaterhouseCoopers (PwC) und der Bundesregierung angefragt. Die Abgeordneten möchten wissen, welche Anträge von diesen Stellen bearbeitet, genehmigt oder abgelehnt wurden.
Weitere Fragen
Zusätzlich erkundigen sich die Abgeordneten nach der Anzahl der Letters of Interest und Grundsatzzusagen, die die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien erteilt hat, sowie nach den entsprechenden Ablehnungen.
Ausblick
Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist eine detaillierte Auskunft zu geben, um die Transparenz der Außenwirtschaftsförderung im Kontext der Klimaziele zu erhöhen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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