Deutschland: Vorrang von cannabisbasierten Fertigarzneimitteln – Kleine Anfrage
Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Informationen zu einer geplanten Priorisierung von cannabisbasierten Fertigarzneimitteln angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf einen kürzlich beschlossenen Änderungsantrag, der im Zuge des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 10. Juli 2026 verabschiedet wurde.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Vor dem Beschluss des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes reichte die Regierungskoalition 64 Änderungsanträge ein, von denen einer die Anpassung von § 31 Absatz 6 SGB V regelte. Dieser Änderungsantrag legt den Vorrang von cannabisbasierten Arzneimitteln fest und bestimmt, dass die Erstattung von standardisierten Cannabisextrakten sowie von Medikamenten mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon erst nach einem mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabisbasierten Fertigarzneimittel zulässig ist.
Inhalt des Änderungsantrags
Der Änderungsantrag definiert, dass die Kostenübernahme für die genannten Präparate erst nach erfolgreichem Abschluss einer sechsmonatigen Testphase erfolgt. Ziel sei es, den therapeutischen Nutzen zu prüfen, bevor eine reguläre Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
Finanzielle Fragen der Fraktion
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft darüber, welche Einsparungen die Bundesregierung durch die neue Regelung erwartet. Die Höhe der erwarteten finanziellen Entlastung wurde bislang nicht veröffentlicht.
Produktanforderungen
Weiterhin wird erfragt, welche zugelassenen cannabisbasierten Fertigarzneimittel zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsantrags die Voraussetzungen für den geforderten sechsmonatigen Therapieversuch erfüllen. Die Fraktion möchte eine Übersicht über die betroffenen Produkte erhalten.
Weitere Schritte
Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist Stellung zu den gestellten Fragen zu nehmen. Die Antworten sollen dem Parlament ermöglichen, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der neuen Priorisierungsregelung zu bewerten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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