Der Bundestag hat am 27. März 2026 im parlamentarischen Verfahren die Reform der Riester‑Rente beschlossen, die die maximal zulässigen Kosten des Standardprodukts von 1,5 % auf 1 % reduziert.
Hintergrund der Reform
Die Reform wurde auf Initiative einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeleitet, die das bisherige Standardprodukt als unzureichend kritisierte.
Änderungen im Standardprodukt
Durch die neue Regelung sinkt der Kostendeckel für das Standardprodukt auf ein Prozent, wodurch die finanzielle Belastung für Anleger gesenkt werden soll.
Verordnungsermächtigung
Der Gesetzentext enthält zudem eine Ermächtigung für die Bundesregierung, eine Verordnung zu erlassen, die ein Angebot von Standarddepot‑Verträgen durch einen öffentlichen Träger ermöglicht.
Reaktion der anfragenden Fraktion
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in ihrer Vorbemerkung betont, dass das bisherige Standardprodukt nicht den Anforderungen der Bürger entspreche und forderte die Senkung des Kostendeckels.
Weiterführende Informationen
Weitere Details zur zweiten und dritten Lesung der Altersvorsorgereform sind im Bericht des Parlaments unter https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/bundestag-verabschiedet-altersvorsorgereform einsehbar.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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