Am 8. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung digitaler Ermittlungsbefugnisse auf die Tagesordnung gesetzt. Der Antrag wird gemeinsam mit mehreren Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung diskutiert.
Kernpunkt des Antrags
Die Fraktion fordert, dass digitale Ermittlungsbefugnisse nicht pauschal ausgeweitet werden und betont die Notwendigkeit, Grundrechte im Zuge der Digitalisierung zu schützen.
Kritik an den Regierungsentwürfen
Nach Angaben der Grünen‑Fraktion verzichten die Regierungsentwürfe auf verfassungsrechtliche Sicherungsmechanismen, seien unzureichend durchdacht und unausgewogen. Sie sehen die Gefahr, dass biometrischer Abgleich im Internet und automatisierte Datenanalyse ohne klare Vorgaben eingesetzt werden.
Geforderte Verfahrensschritte
Der Antrag verlangt, dass eine Rechtsgrundlage für automatisierte Datenanalyse sowie für den biometrischen Abgleich im Internet erst nach einem Verfahren geschaffen wird, an dem Polizeibehörden, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und vertrauenswürdige Hersteller beteiligt sind.
Beschränkungen für KI und Biometrics
Weiterhin soll die Verwendung von KI‑basierter biometrischer Identifikation in öffentlich zugänglichen Räumen sowohl in Echtzeit als auch retroaktiv ausgeschlossen werden. Das Training von Künstlicher Intelligenz mit hoheitlich erhobenen personenbezogenen Daten soll unterlassen werden.
Streichung von Befugnissen des BAMF
Die Fraktion fordert zudem, dass die Befugnis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum biometrischen Abgleich zum Zweck der Identitätsfeststellung grundsätzlich gestrichen wird.
Ausblick
Der Antrag (21/6913) wird im Rahmen der heutigen Sitzung behandelt. Beobachter sehen darin einen Beitrag zur Ausgestaltung einer rechtskonformen digitalen Polizeiarbeit.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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