Kernthemen der Anhörung
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am 6. Juli 2026 in einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf 21/6214 zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung diskutiert. Der Entwurf zielt darauf ab, die Rechte von Opfern schwerer Gewalt‑ und Sexualstraftaten zu erweitern und das Angebot flächendeckend zu sichern. Die Anhörung wurde von mehreren Fachleuten begleitet, die sowohl Zustimmung als auch weitergehende Anpassungswünsche äußerten.
Ziele des Gesetzentwurfs
Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Regelungen in § 406g der Strafprozessordnung sowie im PsychPbG überarbeitet werden, um den Zugang für minderjährige Opfer zu erleichtern und insbesondere Opfern häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen eine psychosoziale Begleitung zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Angebot besser angenommen und langfristig erhalten bleibt.
Positive Expertisen
Dilken Çelebi, Vorsitzender der Kommission Strafrecht beim Deutschen Juristinnenbund, begrüßte den Entwurf als wichtigen Schritt zur Umsetzung langjähriger Forderungen. Sophie Funke vom Deutschen Institut für Menschenrechte betonte, dass die Begleitung die emotionale Stabilität von Zeugen stärkt und damit die Qualität von Aussagen im Strafverfahren verbessert.
Kritische Anmerkungen
Mehrere Experten wiesen auf Lücken hin. Çelebi kritisierte, dass der Entwurf keine Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit nach § 201a StGB vorsieht, die bei bildbasierter sexualisierter Gewalt relevant ist. Heike Kleffner forderte eine Ergänzung des § 395 Abs. 3 StPO, um Hasskriminalität und geschlechtsspezifische Motive explizit zu berücksichtigen. Oliver Piechaczek vom Deutschen Richterbund bezweifelte den praktischen Nutzen der geplanten Ergänzung des Straftatenkatalogs und sah Gefahr einer zu engen Auslegung bei Volksverhetzung.
Praktische Auswirkungen
Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei betonte, dass die Stärkung der Opferrechte nur wirksam sei, wenn die Strafjustiz funktionsfähig und ausreichend ausgestattet ist. Er verwies auf bestehende Belastungen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten, die bereits zu langen Verfahrensdauern und personellen Engpässen führen.
VergĂĽtungsdebatte
Jens Schmidt von der Bundesrechtsanwaltskammer äußerte Bedenken, dass die Vergütung von Prozessbegleitern im Entwurf höher ausfalle als die von Pflichtverteidigern, was ein Ungleichgewicht schaffen könne. Er forderte eine Anpassung der Vergütungsstrukturen, um die finanzielle Fairness sicherzustellen.
Informations‑ und Koordinationsbedarf
Stefanie Walter vom Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung kritisierte, dass Informationen häufig nicht gleichzeitig an die Begleitung weitergeleitet werden. Sie plädierte für ein durchgängiges Informationssystem, das eine lückenlose Begleitung von der Anzeige bis zum Abschluss des Verfahrens ermöglicht.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter beraten. Weitere Anhörungen und mögliche Änderungen sind zu erwarten, bevor ein abschließender Beschluss im Bundestag gefasst wird.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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