Deutschland: Bundestag beschließt KI‑Umsetzungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch die Zustimmung der Koalitionsfraktionen Union und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der europäischen KI‑Verordnung erhalten. Der Gesetzentwurf soll im kommenden Donnerstag im Bundestagsplenum beschlossen werden.
Verfahren und Abstimmung
Im Digitalausschuss stimmten die Fraktionen von Union und SPD für den geänderten Entwurf, während AfD und Grüne dagegen votierten. Die Linksfraktion enthielt sich. Vor der Abstimmung wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit Präzisierungen angenommen, ebenso ein Entschließungsantrag, der jedoch nicht die Mehrheit der Grünen-Fraktion fand.
Rolle der Bundesnetzagentur
Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI‑Verordnung fungiert, sofern diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen wird. Zusätzlich sollen ein Koordinierungs‑ und Kompetenzzentrum sowie eine unabhängige KI‑Marktüberwachungskammer eingerichtet werden. Ein nicht‑öffentliches Register für bestimmte Hochrisiko‑KI‑Systeme soll von der BNetzA geführt werden.
Evaluation und Innovationsförderung
Ein Unionspolitiker erklärte, dass das Gesetz eine zweistufige Evaluation vorsieht: die erste Evaluation spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten, die zweite spätestens drei Jahre danach. Die Koalition habe sich verpflichtet, die Ergebnisse nachzuverfolgen. Zudem sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung mindestens eines KI‑Reallabors vor, um Innovationsprojekte zu fördern.
Stellungnahmen der Fraktionen
Ein Vertreter der Union betonte die proaktivere Rolle des Koordinierungszentrums und die verbesserte Evaluierung. Eine SPD‑Abgeordnete hob die Einbindung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praktikern hervor. Die AfD kritisierte den Entwurf als bürokratischen Aufwand von 49 Millionen Euro pro Jahr und 43 neuen Stellen bei der BNetzA. Die Grünen forderten mehr Ressourcen und eine klarere Grundrechtsbindung. Die Linksfraktion lobte die geschaffenen Aufsichtsstrukturen, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich Interessenkonflikten in der BNetzA und forderte ein öffentliches KI‑Transparenzregister.
Weiteres Vorgehen
Nach dem Ausschussbeschluss wird der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestages debattiert und abgestimmt. Der Ausschuss plant, halbjährlich mit Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis über die Umsetzung zu beraten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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