Am Freitag, dem 12. Juni 2026, wird im Bundestag über zwei Gesetzentwürfe abgestimmt, die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen verhindern sollen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4081) sowie ein Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion (21/4264) stehen zur Entscheidung bereit, wobei beide bereits eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses erhalten haben.
Gesetzesvorlage der Bundesregierung
Die Bundesregierung führt aus, dass missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen häufig dann vorkommen, wenn Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu ermöglichen und damit ein Aufenthaltsrecht der nichtdeutschen Mutter zu begründen oder zu stärken. Nach Angaben von Ausländerbehörden, Standesämtern und Auslandsvertretungen sei das aktuelle Recht nicht ausreichend, um solche Fälle wirksam zu verhindern.
Erweiterte Rolle der Ausländerbehörde
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend erforderlich wird, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten besteht – zum Beispiel, wenn der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Mutter nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Ohne diese Zustimmung soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters im Geburtenregister zurückweisen. Ist der Anerkennende jedoch der leibliche Vater, entfällt die Pflicht zur Zustimmung.
RĂĽcknahme und Strafbestimmungen
Ergänzend wird eine Möglichkeit geschaffen, die erteilte Zustimmung der Ausländerbehörde rückgängig zu machen, wenn sie auf arglistiger Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich falschen Angaben beruht. Zudem sollen falsche oder unvollständige Angaben, die darauf abzielen, eine Zustimmung zu erhalten, künftig strafbewehrt werden.
Sachfremde Änderungen im Ausschuss
Im Zuge des Beschlusses wurden von den Koalitionsfraktionen sachfremde Änderungen an weiteren Gesetzen beschlossen, darunter das Kritis‑Dachgesetz, das BSI‑Gesetz und das Energiewirtschaftsgesetz. So wird im Kritis‑Dachgesetz der Begriff „Anlage“ auf „Software und IT‑Dienste“ ausgeweitet, wobei betont wird, dass das Gesetz weiterhin nur die physische Resilienz umfasst.
Gesetzesvorlage der AfD
Die AfD‑Fraktion will die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung einbinden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Zudem soll die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft beim Anerkennenden liegen, wobei eine DNA‑Analyse als fälschungssicherer Nachweis gefordert wird. Die Fraktion betont, dass vorsätzlich falsche Vaterschaftsanerkennungen nicht automatisch unwirksam werden, sondern gezielt bekämpft werden sollen.
Statistische Einschätzungen und Kritik
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden im Jahr 2017 bundesweit etwa 5 000 Verdachtsfälle missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen geschätzt. Die AfD führt an
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