Deutschland: Bundestag beschlieĂźt GKV-Finanzreform
Kernthema der Abstimmung
Am Freitag, dem 10. Juli 2026, wird der Bundestag namentlich über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz) abstimmen. Gleichzeitig stehen mehrere Entschließungs‑ und Änderungsanträge aus den Fraktionen der Linken, der AfD und der Grünen zur Entscheidung.
Hintergrund der Reform
Die Bundesregierung weist in ihrem Gesetzentwurf auf historisch hohe Anstiege der Zusatzbeitragssätze hin. Für das Jahr 2027 wird eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro prognostiziert, die bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen könnte. Die Ursache liege primär in der Ausgabenentwicklung.
Zentrale MaĂźnahmen des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht vor, die Ausgabendynamik zu bremsen, indem Vergütungsanstiege in allen Leistungsbereichen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder die Grundlohnrate begrenzt werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. Zusätzlich werden kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abgeschafft, extrabudgetäre Zusatzvergütungen für offene Sprechstunden und die Erst‑ bzw. Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte entfallen.
Finanzielle Entlastung
Durch Mehreinnahmen und Minderausgaben soll die GKV im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro und bis 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro entlastet werden. Der Bund verschiebt die Rückzahlung von Darlehen in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro und erhöht die Beitragspauschale für Empfänger von Grundsicherung schrittweise von 250 Millionen Euro im Jahr 2027 auf zwei Milliarden Euro im Jahr 2031. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert.
Oppositionsanträge
Die AfD‑Fraktion bringt vier Anträge ein, darunter die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund und Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Die Fraktion Die Linke stellt ebenfalls vier Entschließungsanträge, die sich unter anderem auf psychische Erkrankungen beziehen. Die Grünen haben Anträge zur Senkung der Krankenkassenbeiträge und zur strukturellen Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung eingebracht. Der Gesundheitsausschuss hat zu mehreren dieser Anträge eine Beschlussempfehlung abgegeben, wobei die Empfehlung zur Ablehnung des Grünen Antrags zur psychotherapeutischen Versorgung vorliegt.
Weitere Reformpunkte
Neu eingeführt werden Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld mit drei Stufen von 25 %, 50 % und 75 % der Arbeitsfähigkeit. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben, wobei hochpreisige Patentarzneimittel von einer dynamischen Komponente betroffen sind. Die beitragsfreie Familienversicherung wird für mitversicherte Ehepartner um einen Zuschlag von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen erweitert, während die Kinder‑Mitversicherung unverändert bleibt. Zudem werden die Beitragsbemessungs‑ und Versicherungspflichtgrenzen um 300 Euro monatlich angehoben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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