Deutschland: Bundestag stimmt über Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ab
Kerninformation
Am Freitag, den 10. Juli 2026, wird das Parlament über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich abstimmen.
Verfahrenshintergrund
Zu Beginn der Plenarsitzung stimmte das Parlament einem Antrag der Koalitionsfraktionen zu, den Tagesordnungspunkt kurzfristig aufzunehmen; die Opposition legte dagegen ein Votum ab.
Verfassungsgerichtliche Entscheidung
Am 9. Juli erklärte das Bundesverfassungsgericht das von der Fraktion Die Linke eingereichte Organstreitverfahren für unzulässig.
Kritik der Opposition
AfD‑Abgeordneter Marc Bernhard kritisierte, dass vor der Abstimmung nicht geprüft worden sei, ob das Gesetz überhaupt machbar und bezahlbar sei. Grünen‑Abgeordnete Irene Mihalic bemängelte die zu kurze Auseinandersetzung mit dem Vorhaben und verglich die Gesetzgebung mit Fast Food. Die Linke‑Abgeordnete Ina Latendorf wies darauf hin, dass die Bundesregierung die klimapolitischen Konsequenzen des Gesetzes nicht dargelegt habe und verwies auf Kritik von Fachverbänden und dem Bundesrat.
Verteidigung der Koalition
SPD‑Abgeordneter Dirk Wiese erklärte, die Koalition habe den Tagesordnungspunkt bereits am Dienstag kommuniziert und aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht abgewartet, bis dieses über die Klage der Linksfraktion entscheidet. CDU/CSU‑Abgeordneter Steffen Bilger betonte, das Gesetz bewahre Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vor Kosten in Milliardenhöhe, und rief dazu auf, die Auseinandersetzung inhaltlich zu führen.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Das Modernisierungsgesetz soll das bisherige Heizungsgesetz grundlegend verändern. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl‑ und Gasheizungen bleibt langfristig möglich, jedoch müssen die eingesetzten Brennstoffe bis 2045 vollständig klimaneutral sein. Ab 2029 soll ein verbindlicher Bioanteil in Gas und Öl beigemischt werden (sogenannte Biotreppe).
Begleitende Unterlagen
Dem Gesetzentwurf liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (Dokument 21/7009) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses (Dokument 21/7010) bei.
Ausblick
Die Abstimmung wird entscheiden, in welchem Umfang das deutsche Heizungswesen an die Klimaziele angepasst wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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