Stimmungsrahmen und Abstimmungstermin

Am Donnerstag, den 29. Januar 2026, wird das Parlament des Bundes über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1619 abstimmen. Der Entwurf trägt den Titel „Bankenrichtlinienumsetzungs‑ und Bürokratieentlastungsgesetz“ (21/3058) und folgt einer einstündigen Aussprache im Plenum. Nach Abschluss der Debatte liegt den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor.

Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf soll die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 in nationales Recht überführen. Kernpunkte sind Änderungen bei Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittstaaten, sowie die Berücksichtigung von Umwelt‑, Sozial‑ und Unternehmensführungsrisiken (ESG). Zusätzlich sieht das Gesetz Maßnahmen zur Entlastung von Kreditinstituten von bürokratischem Aufwand vor.

Wirtschaftliche Entlastung laut NKR

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) bewertet das Vorhaben mit einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von rund 89 Millionen Euro. In seiner Stellungnahme nennt er zudem eine jährliche Reduktion von Bürokratiekosten in Höhe von etwa zwei Millionen Euro, während der einmalige Erfüllungsaufwand auf rund 28 Millionen Euro geschätzt wird.

Kooperation mit Aufsichtsbehörden

Der NKR hebt positiv hervor, dass die geplanten Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft entwickelt wurden. Ziel sei die Vereinfachung des nationalen Regelwerks, ohne den regulatorischen Standard zu verwässern.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und fordert weitere Schritte zum Bürokratieabbau. Insbesondere soll kleinen und nicht komplexen Instituten, die über eine überdurchschnittliche Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung verfügen, bei Melde‑ und Reporting‑Pflichten stärker entlastet werden.

Reaktion der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung bestätigt die Bundesregierung, sich für den Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Risikomanagement und darüber hinaus einzusetzen. Sie kündigt zudem an, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Proportionalität im Meldewesen zu prüfen.

ESG‑Risiken im Fokus

Der Gesetzentwurf enthält Vorgaben zur Integration von ESG‑Nachhaltigkeitszielen in das Risikomanagement von Kreditinstituten. Damit soll die Finanzbranche stärker in die Erreichung von Umwelt‑ und Sozialzielen eingebunden werden, ohne die Aufsichtssicherheit zu beeinträchtigen.

Ausblick

Die Abstimmung am 29. Januar wird zeigen, inwieweit das Parlament die vorgeschlagenen Entlastungs‑ und ESG‑Maßnahmen unterstützt. Ein positives Ergebnis könnte den Weg für weitere regulatorische Anpassungen im Finanzsektor ebnen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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