Deutschland: Bundestag stimmt Verordnung zur Emissionsumsetzung 2031‑2040 zu
Eine namentliche Abstimmung im deutschen Parlament am 11. Juni 2026 hat die Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 angenommen.
Abstimmungsergebnis
Von den anwesenden Abgeordneten stimmten 303 fĂĽr die Verordnung, 188 dagegen und 73 enthielten sich.
Inhalt der Verordnung
Die Verordnung setzt die im Bundes‑Klimaschutzgesetz verankerten prozentualen Jahresziele in absolute Emissionszahlen um, gemessen in CO₂‑Äquivalenten, und muss gemäß Paragraf 4 des Gesetzes vom Parlament bestätigt werden.
Geplante Emissionsmengen
Für das Jahr 2031 ist ein Gesamtwert von 409 Millionen Tonnen CO₂‑Äquivalent vorgesehen. Der Wert soll bis 2035 auf 294 Millionen Tonnen und bis 2040 auf 150 Millionen Tonnen sinken.
Hintergrund der Zielumsetzung
Die Umwandlung von prozentualen Reduktionszielen in absolute Zahlen ermöglicht eine klare Messbarkeit der Klimaschutzmaßnahmen und erleichtert die Vergleichbarkeit über die Dekade hinweg.
Weiteres Vorgehen
Nach der Verabschiedung wird die Bundesregierung die festgelegten Emissionsmengen in ihre Jahresberichte aufnehmen und die Einhaltung durch die zuständigen Behörden überwachen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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