Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der AfD-Fraktion zur Stärkung von Sportvereinen, ehrenamtlichen Organisationen und dem Technischen Hilfswerk zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Der Gesetzentwurf sieht ein umfassendes Entlastungs‑ und Förderkonzept vor, das bürokratische Hürden reduzieren, steuerliche Belastungen senken und die Nachwuchsgewinnung sichern soll. Ziel sei es, die finanziellen, strukturellen und rechtlichen Herausforderungen dieser Organisationen zu entschärfen.
Entlastungsmaßnahmen für Sportvereine
Im Rahmen des geplanten „Sportvereinsentlastungsgesetzes“ soll die generelle Steuererklärungspflicht für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenzen abgeschafft werden. Weiterhin wird die Anhebung der Freigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 auf 100.000 Euro jährlich sowie die Erhöhung des Freibetrags für die Körperschaftsteuer von 5.000 auf 20.000 Euro gefordert. Zusätzlich soll eine Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb von Sportvereinen eingeführt werden.
Steuerliche Erleichterungen für Arbeitgeber
Der Antrag fordert eine Steuerermäßigung für Arbeitgeber, die aktive Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk oder anderen anerkannten Rettungs‑ und Katastrophenschutzorganisationen beschäftigen und diese für Einsätze oder Übungen freistellen. Die Ermäßigung soll sich auf die Gewerbesteuer bzw. Körperschaftsteuer beziehen.
Förderung des Nachwuchses im Ehrenamt
Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt. Hierzu sollen gezielte Maßnahmen zur Ansprache junger Menschen und zur Verbesserung
Ende der Übertragung