Deutschland: Bundestag unterstützt Internationalen Strafgerichtshof gegen US‑Sanktionen
Stimmabgabe im Bundestag
Am Donnerstag, dem 5. November 2026, stimmte der Deutsche Bundestag nach einer einstündigen Debatte über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Völkerstrafrecht verteidigen – Internationalen Strafgerichtshof vor Sanktionen schützen“ und fordert ein entschiedenes Gegensteuern gegen die von den Vereinigten Staaten verhängten Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).
Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses
Der Auswärtige Ausschuss hatte zuvor eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die die im Gesetzentwurf formulierten Maßnahmen unterstützt und die Notwendigkeit einer koordinierten europäischen Reaktion betont. Die Empfehlung wurde im Plenum berücksichtigt.
Kernforderungen des Antrags
Der Gesetzentwurf verlangt von der Bundesregierung, sich den US‑Sanktionen entschieden entgegenzustellen, auf europäischer und internationaler Ebene eine einheitliche Antwort zu formulieren und gemeinsam mit den Vertragsstaaten des Römischen Statuts Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit, Arbeitsfähigkeit und Finanzierung des IStGH zu ergreifen. Zusätzlich soll die Bundesregierung Schutzmaßnahmen gegen extraterritoriale Auswirkungen der US‑Sanktionen entwickeln.
Hintergrund der US‑Sanktionen
Laut Angaben der US‑Regierung wurden die Sanktionen jüngst auf den IStGH als Institution insgesamt ausgeweitet. Die Begründung lautet, der IStGH würde durch politisierte Rechtsprechung in die Souveränität der USA eingreifen. Diese Darstellung wird im Gesetzentwurf kritisiert.
Parlamentarische Stellungnahme
Der Deutsche Bundestag weist die von den USA vorgebrachten Anschuldigungen und die vorgeschobenen Gründe nachdrücklich zurück. In der Verabschiedung betont das Parlament, dass es sich geschlossen hinter den IStGH stellt, den Kampf gegen Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen unterstützt und eine völkerrechtsbasierte Weltordnung fördert.
Ausblick
Durch die Abstimmung signalisiert die Bundesregierung ihre Bereitschaft, die Unabhängigkeit des IStGH zu schützen und mögliche wirtschaftliche Folgen der US‑Sanktionen abzufedern. Beobachter rechnen damit, dass die Maßnahme die Zusammenarbeit innerhalb der EU stärkt und dem IStGH mehr Handlungsspielraum verschafft.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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