Deutschland: Bundestag verabschiedet Gesetz zum digitalen Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen
Am Donnerstag, dem 23. April 2026, hat das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung einer EU‑Verordnung über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten in unveränderter Fassung angenommen.
Verabschiedung des Gesetzentwurfs
Nach Angaben des Bundestages stimmte ausschließlich die AfD‑Fraktion gegen den Entwurf, während alle übrigen Fraktionen ihn unterstützten. Gleichzeitig wurde eine Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen.
Aufgaben der Bundesnetzagentur
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur künftig als zentrale digitale Zugangsstelle für den automatisierten Austausch von Daten zwischen Online‑Plattformen, Behörden und Statistikämtern fungiert. Damit soll die EU‑Verordnung 2024/1028, die seit dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht überführt werden.
Durchsetzung von Diskriminierungsverboten
Laut dem Gesetzentwurf wird die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung der EU‑Geoblocking‑Verordnung 2018/302 sowie des Verbots diskriminierender Bestimmungen nach Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG gestärkt und vereinheitlicht.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Das Kurzzeitvermietung‑Datenaustausch‑Gesetz (KVDG) sieht jährliche Personalkosten von rund 558.925 Euro für vier neue Planstellen vor, davon zwei Stellen im höheren Dienst und zwei im gehobenen Dienst.
Stellenneutrale Umsetzung
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die vier neuen Planstellen durch den Abbau gleichwertiger Stellen im Haushaltseinzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder im Geschäftsbereich der Bundesnetzagentur zu decken, um eine Netto‑Vermehrung im Bundeshaushalt zu vermeiden. Dabei sollen Doppelstrukturen geprüft und Umschichtungspotenziale identifiziert werden.
Weitere politische Vorgaben
Die Koalition betont, dass das 8‑Prozent‑Ziel der Stelleneinsparung aus dem Koalitionsvertrag konsequent umgesetzt werden muss, um die Effizienz der Bundesverwaltung zu steigern, ohne den geplanten Stellenabbau von zwei Prozent pro Jahr zu gefährden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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