Deutschland: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform zur Schließung des Defizits 2027
Der Bundestag hat am Freitag, dem 10. Juli 2026, die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen, um das erwartete Defizit für das Jahr 2027 und die Folgejahre zu schließen. In der namentlichen Abstimmung stimmten 319 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 286 gegen und vier enthielten sich.
Abstimmungsergebnis und parlamentarischer Ablauf
Die Entscheidung fiel nach intensiven Beratungen im Gesundheitsausschuss, in denen mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge aus den Reihen der Oppositionsfraktionen diskutiert wurden. Trotz kontroverser Diskussionen gelang es der Regierungskoalition, die Mehrheit zu sichern und das Gesetz zu verabschieden.
Kernaussagen der Regierung
Gesundheitsminister Nina Warken (CDU) bezeichnete das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz als Meilenstein auf dem Weg zu einer finanziell abgesicherten Krankenversicherung. Sie betonte, dass die Ausgaben in den letzten Jahren etwa doppelt so stark gestiegen seien wie die Einnahmen und dass das Gesetz die Finanzlücke für 2027 schließen solle. Weiterhin verwies sie auf zukünftige Schwerpunkte wie Effizienz, Evidenz und ein ausgewogenes Paket, das auch die Pharmaindustrie einbeziehe.
Kritik der Opposition
Abgeordnete der AfD, der Grünen und der Linken äußerten deutliche Vorbehalte. Vertreterinnen und Vertreter dieser Fraktionen kritisierten, dass die Beratungszeit zu kurz gewesen sei und die finanziellen Auswirkungen nicht ausreichend analysiert wurden. Sie warfen der Regierung vor, die Belastungen auf die Versicherten zu verlagern und die strukturellen Probleme im Gesundheitssystem nicht zu lösen.
Finanzielle Eckdaten des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf geht von einer Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 aus, die bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen könnte. Zur Schließung der Lücke sollen Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro für 2027 und bis zu 38,1 Milliarden Euro für 2030 realisiert werden. Zudem wird ein Abschlag von einem Prozentpunkt bei den Vergütungsanstiegen für die Jahre 2027 bis 2029 vorgesehen.
Ausblick und weitere Schritte
Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss jährlich für mindestens einen der planbaren, mengenabhängigen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen. Die Regierung plant, die neuen Regelungen in den kommenden Monaten umzusetzen und die Wirkung auf die Beitragssätze kontinuierlich zu beobachten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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