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Bundestag verabschiedet KI-Gesetz und lehnt Anträge ab
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AI GENERATED 12.06.2026 • 01:25 Recht, Staat und Institutionen

Bundestag verabschiedet KI-Gesetz und lehnt Anträge ab

Deutschland: Bundestag verabschiedet KI-Gesetz und lehnt Anträge ab

Am 11. Juni 2026 hat der Bundestag ein Gesetz zur Umsetzung der europäischen KI‑Verordnung beschlossen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dem Gesetzentwurf zu, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen waren. Parallel wurde eine Entschließung zum Gesetz angenommen, die von den Fraktionen Union und SPD unterstützt und von den übrigen Fraktionen enthaltet wurde.

Abstimmungsergebnis und Ablehnung von Anträgen

Bei der Abstimmung über die beiden Anträge der Fraktion Die Linke – „Gesellschaftliche Risiken von KI‑Systemen ernst nehmen“ und „Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme“ – stimmten CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Vorlagen, während die Grünen ebenfalls dagegen votierten. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beschleunigung der europäischen KI‑Verordnung wurde von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt; die Linksfraktion enthielt sich. Die Ablehnung beider Anträge spiegelt die divergierenden Positionen innerhalb des Parlaments wider.

Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf setzt die EU‑KI‑Verordnung in deutsches Recht um und definiert Zuständigkeiten für Marktüberwachung und Notifizierung. Die Bundesnetzagentur wird als zentrale Marktüberwachungsbehörde benannt und erhält ein Koordinierungs‑ und Kompetenzzentrum. Zusätzlich wird eine unabhängige KI‑Marktüberwachungskammer eingerichtet, die Hochrisiko‑KI‑Systeme kontrolliert. Die Behörde fungiert zudem als zentrale Anlauf‑ und Beschwerdestelle für Bürger, die Verstöße melden.

Förderung von Innovation

Zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start‑ups sieht das Gesetz vor, dass die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellt, Beratungsleistungen organisiert und mindestens ein KI‑Reallabor betreibt, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel ist ein leichterer Zugang zu KI‑Innovationen und ein innovationsfreundlicher Rahmen.

Sanktionen und Finanzaufwand

Verstöße gegen Mitwirkungs‑ und Auskunftspflichten können mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Der Nationale Normenkontrollrat schätzt den einmaligen Erfüllungsaufwand der Bundesverwaltung auf rund vier Millionen Euro, der jährliche Aufwand auf etwa 15,9 Millionen Euro. Für die Länder beläuft sich der jährliche Aufwand auf rund 33,1 Millionen Euro, zuzüglich eines geringen Umstellungsaufwands.

Änderungen im Digitalausschuss

Am 10. Juni 2026 nahm der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Präzisierungen am Gesetzentwurf vor. Das Koordinierungszentrum der Bundesnetzagentur erhielt eine proaktivere Rolle, und eine zweistufige Evaluierung wurde verankert – die erste Evaluation spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten, die zweite spätestens drei Jahre danach. Diese Änderungen sollen auf Expertenkritik aus der Anhörung reagieren.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat legte eine Stellungnahme mit Prüfbitten vor, unter anderem zur möglichen Doppelstruktur bei der Aufsicht über KI‑Systeme in Kreditinstituten. Die Bundesregierung prüfte die Bitte und kam zu dem Schluss, dass keine Doppelstruktur zu erwarten sei. Zuständig sei entweder die BaFin, wenn das KI‑System in direktem Zusammenhang mit regulierter Finanztätigkeit stehe, oder sonst die Bundesnetzagentur.

Entschließung zum KI‑Marktüberwachungs‑ und Innovationsförderungsgesetz

Die verabschiedete Entschließung betont das Ziel, einen innovationsfreundlichen und bürokratiearmen Rahmen für KI‑Entwicklung und -Nutzung zu schaffen. Sie fordert die Einrichtung eines „One‑Stop‑Shops“ und halbjährliche Beratung mit Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Die Bundesnetzagentur soll Kennzahlen entwickeln, um die Effizienz und Praxisnähe ihrer Beratungsangebote messbar zu machen.

Zusammenfassung der abgelehnten Anträge

Die Fraktion Die Linke wollte mit ihren Anträgen die Risikobewertung von KI‑Systemen stärken und biometrische Erkennungssysteme in öffentlichen Räumen verbieten. Die Grünen forderten eine beschleunigte Umsetzung der europäischen KI‑Verordnung, Innovationsförderung und Stärkung der digitalen Souveränität. Beide Anträge wurden vom Plenum abgelehnt, wobei die Grünen bei den Anträgen der Linken ebenfalls dagegen stimmten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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