Der Bundestag hat am 15. Januar 2026 beschlossen, die verpflichtende Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung auf den 1. Januar 2027 zu verschieben.

Der Gesetzentwurf stammt von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und stellt ein zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (21/3292) dar; er wurde nach einer halbstündigen Aussprache angenommen.

Abstimmungsergebnis

Bei der Abstimmung stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Links für den Vorstoß, während die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dagegen votierte; die AfD-Fraktion enthielt sich.

Der Beschluss beruhte auf der Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (21/3632).

Entschließungsantrag

Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichter Entschließungsantrag (21/3633), der ein Bekenntnis der Bundesregierung zum Umbau der Tierhaltung forderte, wurde abgelehnt; nur die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Begründung der Terminverschiebung

Die Koalitionsparteien begründen die Verschiebung damit, dass im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart sei und die Umsetzung bis zum 1. März 2026 nicht realisierbar sei.

Eine verpflichtende Kennzeichnung bereits zum 1. März 2026 würde laut Koalition zu Unsicherheiten in der Branche und bei betroffenen Akteuren führen.

Ausblick

Der neue Stichtag am 1. Januar 2027 soll der Branche mehr Zeit für die geplante Reform geben; weitere gesetzliche Schritte werden voraussichtlich folgen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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