Deutschland: Bundestag verzichtet auf geplante Diätenerhöhung 2026 und passt Anwesenheitsregelung an
Verzicht auf Diätenerhöhung
Am Freitag, den 10. Juli 2026, wurde einstimmig beschlossen, auf die für das Jahr 2026 geplante Diätenerhöhung für Abgeordnete zu verzichten. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der die Abweichung vom regulären Anpassungsverfahren nach § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes regelte, erhielt die Zustimmung aller anwesenden Parlamentarier.
Temporäre Zahlungen im Juli/August
Obwohl die reguläre Erhöhung von 4,2 % auf 12.330,48 Euro monatlich vorgesehen war, wurde für den Monat Juli dennoch die höhere Summe ausgezahlt. Im August wurde der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro wieder abgezogen, sodass die Auszahlung auf 11.336,46 Euro sank, und ab September kehrte die reguläre Diät von 11.833,47 Euro zurück. Die fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung wurden analog angepasst und sollen zum 1. Juli 2027 wieder dem regulären Verfahren folgen.
Anpassungen der Geschäftsordnung
Parallel zum Diätrevisionsbeschluss stimmte das Parlament über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Geschäftsordnung ab. Die Neuerungen betreffen die Erfassung der Anwesenheit von Abgeordneten an Sitzungstagen: Statt einer ausgelegten Liste wird künftig eine Führung der Anwesenheitsliste vorgesehen, wobei der Präsident gemeinsam mit dem Ältestenrat die Sitzungstage bestimmt und die Erfassungsmodalitäten festlegt. Ziel ist, durch Verweis auf Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates, Flexibilität für mögliche Digitalisierungsmaßnahmen zu schaffen.
Weitere Gesetzentwürfe und Ablehnungen
Ein von der AfD eingebrachter Änderungsantrag zum Koalitionsentwurf wurde von Union, SPD, Grünen und Linken abgelehnt. Ebenso wurde ein AfD‑Gesetzentwurf zur Streichung der automatischen Abgeordnetenentschädigung sowie ein Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf Amtsbezüge durch Regierungsmitglieder zurückgewiesen. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke legten jeweils eigene Gesetzentwürfe zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens vor, die jedoch einstimmig für erledigt erklärt wurden.
Ausblick auf 2027
Für das kommende Jahr 2027 ist vorgesehen, das reguläre Anpassungsverfahren zum 1. Juli wieder aufzunehmen. Die Diät soll dann erneut anhand des Nominallohnindex angepasst werden, und die fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung werden wieder nach den geltenden Regelungen berechnet. Die Beschlüsse von 2026 markieren damit einen vorübergehenden Aussetzer der üblichen Anpassungen im Kontext einer angespannten Haushaltslage.
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