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Bundestag wählt Moritz Hennemann zum Bundesbeauftragten für Datenschutz
AI GENERATED 25.06.2026 17:35 Recht, Staat und Institutionen

Bundestag wählt Moritz Hennemann zum Bundesbeauftragten für Datenschutz

Deutschland: Bundestag wählt neuen Bundesbeauftragten fĂĽr DatenschutzAm 25. Juni 2026 hat der Bundestag Moritz Hennemann zum Bundesbeauftragten fĂĽr den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. FĂĽr den Kandidaten sprachen 391 Abgeordnete…

Deutschland: Bundestag wählt neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz

Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag Moritz Hennemann zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Für den Kandidaten sprachen 391 Abgeordnete dafür, 122 dagegen, während 77 sich enthielten. Die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen wurde damit überschritten.

Vorgeschlagener Kandidat und Abstimmungsmodus

Die Bundesregierung hatte Hennemann am 24. Juni per Schreiben vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte ohne Aussprache, wie das Bundesdatenschutzgesetz im Paragraf 11 vorsieht. Der gewählte Kandidat wird anschließend vom Bundespräsidenten ernannt.

Vorgeschichte des Amtes

Der bisherige Amtsinhaber Prof. Dr. Louisa Specht‑Riemenschneider hatte am 17. März 2026 aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Sie führt die Amtsgeschäfte nach eigenen Angaben bis Ende September weiter, bis ein Nachfolger bestellt ist.

Werdegang von Moritz Hennemann

Hennemann studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Krakau und Oxford, absolvierte ein Forschungssemester an der Harvard Law School und habilitierte 2019 an der Universität Freiburg. Anschließend bekleidete er den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations‑ und Datenrecht an der Universität Passau und leitete dort die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung. Derzeit ist er an der Albert‑Ludwigs‑Universität Freiburg als Lehrstuhlinhaber für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht und Internetrecht sowie als Direktor des Instituts für Medien‑ und Informationsrecht tätig. Zusätzlich wirkt er im Nebenamt als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe.

Rechtliche Grundlagen des Amtes

Nach § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes wählt der Deutsche Bundestag den Bundesbeauftragten ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung. Der Kandidat muss mindestens 35 Jahre alt sein und über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügen, einschließlich der Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst.

Aufgaben des Bundesbeauftragten

Der Bundesbeauftragte überwacht die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und verwandter Vorschriften, sensibilisiert die Öffentlichkeit für Risiken und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und berät Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung sowie weitere Einrichtungen zu legislativen und administrativen Maßnahmen. Er bearbeitet Beschwerden von betroffenen Personen, kooperiert mit Aufsichtsbehörden anderer EU‑Mitgliedstaaten und verfolgt Entwicklungen im Bereich Informations‑ und Kommunikationstechnologie, die den Datenschutz betreffen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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