Eine erneute Abstimmung über das Modernisierungsgesetz der Bundespolizei wurde am 25. September 2026 im Plenum durchgeführt. Die Abstimmung erfolgte ohne Aussprache in dritter Beratung und sollte die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Abgeordneten erreichen.
Hintergrund des Gesetzes
Der Gesetzentwurf mit der Nummer 21/3051, in der vom Innenausschuss geänderten Fassung 21/6990, sieht erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei vor. Ein ergänzender Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 der Geschäftsordnung (Dokument 21/7001) belegt die Finanzierbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen.
Verfahren im Bundestag
Das Gesetz wurde bereits am 10. Juli 2026 in zweiter Lesung beschlossen. Damals fehlte jedoch die Feststellung nach § 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung, die die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit bestätigt. Da in der damaligen dritten Beratung nur mit einfacher Mehrheit abgestimmt wurde, blieb der abschließende Beschluss aus.
Finanzielle Bewertung
Der Haushaltsausschuss hat in seinem Bericht bestätigt, dass die vorgesehenen Erweiterungen im Rahmen des Bundeshaushalts realisierbar sind. Die Bewertung stützt sich auf die im Gesetzentwurf aufgeführten Kostenpositionen und die vorgesehenen Mittelzuweisungen.
Erforderliche Mehrheit
Für die Annahme des Gesetzes ist die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten nötig. Zusätzlich muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, wie die Eingangsformel des Gesetzentextes vorsieht: „Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen.“
Ausblick
Die Wiederholung der Schlussabstimmung soll am 25. September 2026 erfolgen. Sollte die erforderliche Mehrheit erreicht werden, kann das Modernisierungsgesetz der Bundespolizei in Kraft treten und die neuen Befugnisse der Behörde aktivieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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