Deutschland: Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse im Bundestag
Gesetzentwürfe im Fokus
Am 21. September 2026 fand im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Sachverständigen‑Anhörung zu drei Gesetzentwürfen der Bundesregierung statt. Die Vorlagen behandeln den internationalen Terrorismus, die Polizeiarbeit und Änderungen der Strafprozessordnung, die alle den automatisierten biometrischen Abgleich von Internet‑Bilddaten sowie die verfahrensübergreifende Datenanalyse stärken sollen.
Kritik aus Wissenschaft und Recht
Der Informatiker Hadmut Danisch äußerte, die Entwürfe seien praxisfern und aus einem theoretischen Elfenbeinturm entstanden. Er forderte eine grundlegende Überarbeitung, obwohl er grundsätzlich nicht gegen biometrische Fahndungsmethoden sei. Der Vertreter des Deutschen Anwaltvereins, Kai Kempgens, warnte, dass die geplanten Befugnisse weit über eine gezielte Personenfahndung hinausgehen und potenziell umfassende Bewegungs‑ und Kontaktprofile ermöglichen könnten. Er betonte, dass Suchmaßnahmen nur dort zulässig sein dürften, wo ein konkreter Verdacht besteht.
Befürwortungen von Behörden und Justiz
Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamts, begrüßte die geplante Konkretisierung und verwies auf die wachsende Menge digitaler Informationen, die für die Kriminalitätsbekämpfung unverzichtbar seien. Der Professor Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wies darauf hin, dass die Verfassungsverträglichkeit noch unklar sei, sah jedoch die Digitalisierung als zentrale Weichenstellung für eine grundrechtsschonende Polizeiarbeit. Der Professor Markus Möstl von der Universität Bayreuth argumentierte, dass in der virtuellen Welt elektronische Spurensicherung notwendig sei, um die Sicherheitsaufgabe des Staates zu erfüllen. Alexander Poitz vom Polizeigewerkschaft betonte, dass die automatisierte Auswertung großer Datenmengen im 21. Jahrhundert alternativlos sei und ein klarer Rechtsrahmen sowohl Betroffene als auch Behörden schütze. Der Oberlandesgerichtsrichter Andreas Schmidtke lobte die Schaffung ausdrücklicher Rechtsgrundlagen für den biometrischen Internetabgleich und sah die Instrumente als unverzichtbar für die moderne Strafverfolgung, forderte jedoch Nachbesserungen, um unspezifische Analysen zu verhindern.
Datenschutzbedenken
Pia Sombetzki von der AW AlgorithmWatch gGmbH kritisierte die Vorlagen als europarechtswidrig und verfassungsrechtlich unzureichend. Sie forderte ein generelles Verbot biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen und empfahl, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen.
Ausblick
Die Anhörung verdeutlichte ein breites Meinungsfeld: Während Vertreter von Polizei und Justiz die Notwendigkeit technischer Mittel betonten, warnten Wissenschaftler und Datenschutzexperten vor verfassungsrechtlichen Risiken. Der Innenausschuss wird nun die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und in den nächsten Sitzungen über mögliche Änderungen entscheiden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung