Am 24. Juni 2026 hat der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke abgelehnt, der die Aufhebung des bestehenden Kooperationsverbots im Bildungsbereich vorsah.
Stimmverhalten im Ausschuss
Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich, während die Linke den Antrag zurückzog.
Inhalt des Antrags
Der Gesetzentwurf forderte die vollständige Aufhebung des Kooperationsverbots und die Verankerung einer „umfassenden Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ im Grundgesetz.
Begründung der Linken
Nach Angaben der Fraktion Die Linke sei das deutsche Bildungssystem seit Jahren deutlich unterfinanziert. Sie verwies auf einen massiven, gesamtstaatlichen Investitionsstau, der die Länder und Kommunen allein überfordere, sowie auf eine deutliche Finanzierungslücke für zukünftige laufende Kosten.
Finanzierungslücken im Bildungssystem
Die Vorlage betonte, dass langfristig gute Bildungschancen nur durch eine dauerhafte, gemeinsame Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen gewährleistet werden könne und forderte daher eine verfassungsrechtliche Verankerung.
Folgen der Ablehnung
Durch die Ablehnung bleibt das bisherige Kooperationsverbot bestehen, sodass die aktuelle Finanzierungsstruktur unverändert fortgeführt wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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