Bundestagspräsident Julia Klöckner hat in einer Unterrichtung die Rechenschaftsberichte für das Kalenderjahr 2022 von sieben Parteien veröffentlicht, die keinen Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung nach dem Parteiengesetz hatten.
Bewegung fĂĽr Wandel und Fortschritt
Die Bewegung für Wandel und Fortschritt verzeichnete im Jahr 2022 Einnahmen von 629 Euro und Ausgaben von 1.630 Euro, wodurch ein Defizit von minus 1.001 Euro entstand. Das Reinvermögen belief sich auf 691,22 Euro, und die Partei hatte zum Jahresende 169 Mitglieder.
Der Dritte Weg
Der Dritte Weg registrierte Einnahmen von 133.935,50 Euro und Ausgaben von 116.267,24 Euro, was zu einem Überschuss von 17.668,26 Euro führte. Das Reinvermögen wurde mit 95.479,46 Euro angegeben, und die Mitgliedszahl lag bei 652.
Feministische Partei Die Frauen
Die Feministische Partei Die Frauen erzielte Einnahmen von 16.324,36 Euro bei Ausgaben von 14.993,80 Euro, wodurch ein Überschuss von 1.330,56 Euro entstand. Das Reinvermögen betrug 14.366,65 Euro, und zum Jahresende waren 133 Mitglieder registriert.
Partei des Fortschritts
Die Partei des Fortschritts wies Einnahmen von 5.102,88 Euro und Ausgaben von 6.223,14 Euro aus, was ein Defizit von minus 1.120,26 Euro zur Folge hatte. Das Reinvermögen war negativ mit minus 1.600,74 Euro, und die Partei hatte 170 Mitglieder.
Recht & Freiheit
Recht & Freiheit verzeichnete Einnahmen von 159.133,39 Euro und Ausgaben von 3.644,95 Euro. Der Überschuss und zugleich das Reinvermögen beliefen sich auf 155.488,44 Euro. Zum Jahresende gehörten sieben Mitglieder zur Partei.
Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung (SGV)
Die SGV berichtete über Einnahmen von 5.833,96 Euro und Ausgaben von 5.769,68 Euro, was einen Überschuss von 64,28 Euro ergab. Das Reinvermögen betrug 2.187,27 Euro, und die Mitgliedszahl lag bei 108.
V-Partei
Die V-Partei hatte Einnahmen von 52.642,37 Euro und Ausgaben von 44.335,99 Euro, wodurch ein Überschuss von 8.306,38 Euro entstand. Das Reinvermögen belief sich auf 66.406,34 Euro, und die Partei zählte 1.127 Mitglieder.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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