Deutschland: Bundesverfassungsgericht verwirft Anträge gegen 2G+-Regel im Bundestag
Entscheidung im Ăśberblick
Am 22. Juli 2026 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die von der AfD‑Fraktion sowie den Abgeordneten Stephan Brandner, Tino Chrupalla und Joachim Wundrak eingereichten Anträge in einem Organstreitverfahren einstimmig zurückgewiesen (Aktenzeichen 2 BvE 1/22).
Hintergrund der 2G+-Regel
Die umstrittene Regelung wurde am 12. Januar 2022 von der damaligen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas per Allgemeinverfügung erlassen. Sie ersetzte die bisherige 3G‑Regel und beschränkte den Zutritt zum Plenarsaal auf Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen tagesaktuellen Antigen‑Schnelltest oder eine Booster‑Impfung nachweisen mussten. Nicht geimpfte Abgeordnete durften nur auf ausgewiesenen Tribünenplätze mit negativem Test teilnehmen.
Rechtliche VorwĂĽrfe der Antragsteller
Die Antragsteller beriefen sich auf Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie auf Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3, um eine Verletzung ihrer Abgeordneten‑ und Fraktionsrechte sowie des Rechts auf effektive Opposition geltend zu machen. Sie kritisierten insbesondere den Ausschluss von der Besuchertribüne bei der Gedenkstunde am 27. Januar 2022, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
BegrĂĽndung des Gerichts
Der Senat stellte fest, dass die 2G+-Regel zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments während der Covid‑19‑Pandemie gerechtfertigt war. Die Maßnahme sei befristet, auf die konkrete Pandemiesituation beschränkt und aus konzeptionellen sowie praktischen Gründen notwendig gewesen, um die Gedenkstunde durchführen zu können.
Umfang und Dauer der Regelung
Die Regelung war zunächst auf einen Monat befristet und zielte nicht auf eine dauerhafte Zweiteilung der Abgeordneten ab. Das Gericht sah zudem keinen Anlass, die Möglichkeit, Rückschlüsse auf den Impfstatus einzelner Abgeordneter zu ziehen, als unzumutbar zu bewerten.
FrĂĽhere Entscheidungen im Verfahren
Im Rahmen desselben Organstreitverfahrens hatte der Senat bereits Eilanträge am 26. Januar 2022 und am 8. März 2022 abgelehnt. Damit bestätigte das Gericht seine frühere Rechtsprechung zur Pandemie‑Verordnung im parlamentarischen Kontext.
Reaktionen
Ein Sprecher der AfD‑Fraktion äußerte, die Entscheidung bestärke die Notwendigkeit, parlamentarische Rechte stärker zu schützen. Die Bundesregierung verwies auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Abgeordneten und Mitarbeitenden.
Zusammenfassung
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, dass die im Januar 2022 eingeführte 2G+-Regel im Bundestag im Rahmen der damaligen Pandemiesituation verfassungsgemäß war und keine Grundrechtsverletzung darstellt.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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