Am Donnerstag, den 23. Juli 2026, hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Klage des ehemaligen Berliner CDU‑Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergieänderungsgesetz zurückgewiesen.
Entscheidung im Überblick
Der Senat fällte den Beschluss einstimmig (Aktenzeichen: 2 BvE 4/23) und erklärte die Organklage für unzulässig, weil Heilmann nicht hinreichend dargelegt habe, dass seine Rechte als Bundestagsabgeordneter verletzt seien.
Vorgeschichte des Verfahrens
Heilmann hatte 2023 ein Organstreitverfahren eingeleitet, weil er die Verfahrensschritte des sogenannten Heizungsgesetzes als Verstoß gegen seine Abgeordnetenrechte ansah. Insbesondere beanstandete er das Fehlen eines Gesetzentwurfs vor der abschließenden Beratung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie.
Einstweilige Anordnung 2023
Im Juli 2023 hatte das Gericht bereits eine einstweilige Anordnung erlassen, die den Bundestag daran hinderte, die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause 2023 durchzuführen. Damit konnte der Entwurf nicht mehr vor der Pause verabschiedet werden.
Begründung der Ablehnung
Der Senat stellte fest, dass Heilmann keine gleichheitswidrige Benachteiligung gegenüber anderen Parlamentariern nachweisen könne. Nach Ansicht des Gerichts liege kein Verstoß gegen Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes vor, weil das Verfahren eine öffentliche Auseinandersetzung von Argumenten nicht grundsätzlich ausschließe.
Bewertung der Ausschussberatungen
Das Gericht wies darauf hin, dass die Ausschussberatungen sowie die Formulierungshilfe des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. Juni 2023 ausreichend Informationen für eine parlamentarische Willensbildung bereitgestellt hätten. Die Beratungen seien zwar zeitlich verdichtet, jedoch weder außergewöhnlich kurz noch inhaltsleer gewesen.
Folgen für das Gesetzgebungsverfahren
Durch die Ablehnung der Organklage kann das Gebäudeenergieänderungsgesetz nun ohne weitere gerichtliche Eingriffe im regulären Gesetzgebungsprozess weitergeführt werden.
Reaktionen der Beteiligten
Heilmann kritisierte das Urteil als „unzureichende Würdigung der Verletzung von Abgeordnetenrechten“. Der Bundestag verwies darauf, dass das Gesetz bereits am 8. September 2023 in der Ausschussfassung beschlossen worden sei.
Ausblick</h3
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