Der Bundeshaushalt für das Jahr 2027 sieht für das Bundesverkehrsministerium Gesamtausgaben von 26,43 Milliarden Euro vor, womit das Budget um 1,47 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr gesenkt wird.
Gesamtbudget
Der Kernhaushalt stellt dem Ministerium 26,43 Milliarden Euro zur Verfügung; im Vergleich dazu beliefen sich die Mittel im Jahr 2026 auf 27,9 Milliarden Euro.
Investitionen aus dem Kernhaushalt
Aus dem Kernhaushalt werden für Investitionen rund 12,76 Milliarden Euro eingeplant, während im Vorjahr 13,48 Milliarden Euro vorgesehen waren. Zusätzlich sind Einnahmen von 14,42 Milliarden Euro vorgesehen, davon entfallen etwa 13,2 Milliarden Euro auf die Lkw‑Maut.
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt dem Ministerium 17,72 Milliarden Euro für Verkehrsinfrastruktur bereit, im Vergleich zu 22,0 Milliarden Euro im Jahr 2026.
Ausgaben für Bundesfernstraßen
Für die Bundesfernstraßen sind 10,69 Milliarden Euro vorgesehen, wovon 9,57 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb bestimmt sind. Die Autobahn‑GmbH des Bundes erhält 4,36 Milliarden Euro für Investitionen und rund 2,04 Milliarden Euro für Betrieb, Planung und Verwaltung.
Schienen‑ und Personenverkehr
Der Etat für Bundesschienenwege umfasst rund drei Milliarden Euro, was einer Erhöhung um 310,5 Millionen Euro gegenüber 2026 entspricht. Baukostenzuschüsse für den Schienen‑Bedarfsplan betragen etwa 2,23 Milliarden Euro, davon werden rund 2,1 Milliarden Euro aus Lkw‑Maut‑Einnahmen gedeckt. Für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr sind lediglich 5,34 Millionen Euro vorgesehen.
Weitere Verkehrsbereiche
Die Finanzierung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden liegt bei 2,08 Milliarden Euro. Finanzhilfen an die Länder für den öffentlichen Personennahverkehr betragen rund 1,22 Milliarden Euro, während Investitionszuschüsse von 849,8 Millionen Euro an die Deutsche Bahn AG und weitere Unternehmen fließen. Für Bundeswasserstraßen sind im Kern‑Etat 849 Millionen Euro vorgesehen, während das Sondervermögen 1,2 Milliarden Euro für deren Erhaltung und Ersatz bereitstellt. Im Luftfahrtbereich sinken die Mittel auf 280,1 Millionen Euro, wobei ein neuer Titel für die Digitalisierung der unbemannten Luftfahrt mit drei Millionen Euro ausgestattet ist.
Verfahren und Ausblick
Der Einzelplan 12 wurde am 8. September 2026 in erster Lesung für etwa eineinhalb Stunden debattiert. Die endgültige Vorlage an den Haushaltsausschuss ist für den 11. September 2026 geplant.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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