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Bundesverwaltung setzt Künstliche Intelligenz als unterstützendes Arbeitswerkzeug ein
AI GENERATED 10.08.2026 15:30 Politik und Gesellschaft

Bundesverwaltung setzt Künstliche Intelligenz als unterstützendes Arbeitswerkzeug ein

Deutschland: Bundesverwaltung setzt Künstliche Intelligenz als unterstützendes Arbeitswerkzeug einKI als reguläres ArbeitswerkzeugDie Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke bestätigt, dass Künstliche…

Deutschland: Bundesverwaltung setzt Künstliche Intelligenz als unterstützendes Arbeitswerkzeug ein

KI als reguläres Arbeitswerkzeug

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke bestätigt, dass Künstliche Intelligenz (KI) in der Bundesverwaltung als reguläres Arbeitswerkzeug eingesetzt wird.

Einbettung in menschliche Prozesse

Laut der Antwort erfolgt der Einsatz von KI stets eingebettet in einen Prozess mit menschlicher Vorbesprechung, Prüfung und letztlicher Verantwortung.

Ministerielle Stellungnahme

Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Karsten Wildberger (CDU) betont, dass die Verwaltung transparent mit dem KI‑Einsatz umgehe und dies in Interviews erläutert habe.

Konkrete Einsatzbereiche

KI werde bei der Erstellung von Reden, Artikeln, weiteren Texten sowie bei allgemeiner Verwaltungsarbeit genutzt.

Leitlinien und zentrale Plattform

Die Nutzer prüften KI‑generierte Inhalte vor weiterer Verwendung fachlich. Für die Verarbeitung sensibler dienstlicher Daten stehe die zentrale KI‑Plattform KIPITZ, betrieben in den Rechenzentren des ITZ Bund.

Fortbildungsangebot

Für den Themenbereich KI biete die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ein Fortbildungsangebot, ergänzt durch anwendungs‑ und ressortspezifische Kurse.

Hintergrund der Anfrage

Die Kleine Anfrage (21/7187) forderte Auskunft über Leitfäden, Richtlinien oder sonstige Regeln für die KI‑Nutzung in Ministerien und nachgeordneten Behörden. Die Bundesregierung antwortete mit Dokument 21/7443 am 10. August 2026.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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