Keine geplanten Waffenprojekte
Die Bundesregierung teilte mit, dass derzeit keine Vorhaben der Bundeswehr geplant sind, die den Einsatz von Tieren als Waffen, Drohnen oder in vergleichbarer Weise zum Ziel haben. Diese Aussage erfolgte im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Einsatz von Diensttieren
Der Einsatz von Diensttieren, etwa Hunden oder Tragieren, erfolgt ausschlieĂźlich innerhalb bestehender Strukturen und in Verbindung mit entsprechend ausgebildeten Soldaten.
Vertrauliche Beantwortung
Die Bundesregierung klassifizierte die Antwort auf die Fragen nach Anzahl und Zweck von Tierversuchen als „VS‑Nur fĂĽr den Dienstgebrauch“ und stellte sie nicht öffentlich zur VerfĂĽgung, um RĂĽckschlĂĽsse auf Einsatzbereitschaft und Fähigkeiten der Bundeswehr zu vermeiden.
Anzahl der Tierversuchsanträge
Zwischen 2020 und 2025 seien insgesamt 17 Anträge auf Tierversuche im Rahmen von Forschungsprojekten der Bundeswehr nach § 4 und § 8 des Tierschutzgesetzes gestellt worden, und keiner dieser Anträge sei abgelehnt worden.
Rechtliche Grundlagen
Alle Anträge wurden gemäß den Vorgaben des Tierschutzgesetzes bearbeitet, das den Schutz von Versuchstieren regelt.
Umsetzung des 3R‑Prinzips
Die Bundesregierung betonte, dass bei laufenden und zukünftigen Vorhaben die gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz strikt eingehalten und das 3R‑Prinzip (Replace, Reduce, Refine) konsequent angewendet wird, um Tierversuche zu ersetzen, die Zahl der Versuchstiere zu reduzieren und Belastungen zu minimieren.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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