Kernthema
Die Bundeswehr führt derzeit mit allen Ländern und Kommunen, die vom Moratorium für die Konversion militärischer Liegenschaften betroffen sind, Standortdialoge. Ziel ist die Prüfung einer möglichen Überführung der betreffenden Objekte in die Strategische Liegenschaftsreserve.
Hintergrund des Moratoriums
Das Moratorium wurde eingeführt, um die Umwandlung von Bundeswehrgrundstücken in zivile Nutzung zu stoppen, bis eine umfassende Bewertung des zukünftigen Flächenbedarfs erfolgt.
Steigender Flächenbedarf
Die Bundesregierung verweist auf einen wachsenden Bedarf der Bundeswehr an Liegenschaften in den kommenden Jahren. Dieser Bedarf resultiere aus dem personellen und materiellen Aufwuchs der Streitkräfte.
Kriterien für bundesfremde Liegenschaften
Die Bundeswehr bemüht sich ausschließlich dann um bundesfremde Liegenschaften, wenn ein konkreter militärischer Bedarf an spezifischen Flächen vorliege und gleichzeitig keine geeignete Liegenschaft im Bundesvermögen verfügbar sei.
Ziel der Standortdialoge
Im Rahmen der Dialoge werden mit den Ländern und Kommunen mögliche Übertragungen in die Strategische Liegenschaftsreserve abgestimmt. Die Reserve dient als Optionserhalt für künftig benötigte Flächen.
Rechtlicher Kontext
Die Angaben stammen aus der Antwort der Bundesregierung (21/6119) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/5593).
Weiteres Vorgehen
Die Ermittlung des Bedarfs sei noch nicht abgeschlossen. Weitere Gespräche seien geplant, um die Nutzung der Reserve zu sichern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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