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Bundeswehr verlängert Beteiligung an EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina
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AI GENERATED 28.04.2026 • 17:55 Sicherheit, Verteidigung und Ordnung

Bundeswehr verlängert Beteiligung an EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina

Entscheidung im Bundestag

Der Bundestag wird am kommenden Donnerstag über einen Regierungsantrag beraten, der die Fortsetzung des deutschen Beitrags von bis zu fünfzig Soldaten zur EU‑geführten Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina vorsieht. Das Mandat soll bis Ende Juni 2027 laufen.

Ziel der Mission

EUFOR ALTHEA hat den Auftrag, Bosnien und Herzegowina bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds zu unterstützen. Der Auftrag leitet sich aus dem Dayton‑Friedensabkommen von 1995 ab.

Aufgaben der deutschen Truppe

Die entsandten Soldaten übernehmen die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte sowie Führungs‑, Verbindungs‑, Beratungs‑, Beobachtungs‑ und Unterstützungsaufgaben.

Politische Lage vor Ort

Die Bundesregierung bewertet die Sicherheitslage als stabil, weist jedoch auf eine volatile politische Situation hin. Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska und blockierende Positionen nationalistischer Akteure gefährden die funktionale Integrität des Gesamtstaates.

EU‑Beitritt und Reformen

Für den angestrebten EU‑Beitritt seien neben politischem Willen stabile Sicherheitsbedingungen und die Umsetzung umfangreicher politischer und sozioökonomischer Reformen erforderlich.

Einfluss des Russland‑Ukraine‑Konflikts

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegenüber Bosnien und Herzegowina erhöht, sodass das Engagement Deutschlands und der EU zusätzlich auf die Stärkung der Resilienz des Landes ausgerichtet sei.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis des Einsatzes umfasst mehrere UN‑Sicherheitsratsresolutionen, zuletzt Resolution 2795 (2025), die Gemeinsame Aktion des EU‑Rates von 2004 sowie die Annexes 1‑A und 2 des Dayton‑Abkommens.

Finanzielle Aspekte

Die Bundesregierung schätzt die einsatzbedingten Zusatzkosten auf rund 16,1 Millionen Euro.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Ăśbertragung

Originalquelle

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