Der Militärische Abschirmdienst hat im Jahr 2025 elf Mitglieder der Bundeswehr als extremistisch im Sinne von Paragraf 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eingestuft. Die Information stammt aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Weitere Verdachtsfälle
In 42 Fällen lagen dem Dienst Erkenntnisse vor, die einen Verdacht auf fehlende Verfassungstreue begründen. Diese Fälle werden weiterhin untersucht.
Unbestätigte Verdachtsmomente
Bei 238 weiteren Untersuchungen im selben Fachbereich ergab sich kein bestätigter Verdacht gegen die betroffenen Soldaten.
Auswirkungen auf die Bewerberauswahl
Aufgrund von Zweifeln an der Verfassungstreue lehnte die Bundeswehr im Jahr 2025 insgesamt 149 Bewerber ab. Im Vorjahr, 2024, wurden 131 Bewerber abgelehnt.
Politischer Hintergrund
Die Zahlen wurden im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion veröffentlicht, um Transparenz über sicherheitsrelevante Prüfungen innerhalb der Streitkräfte zu schaffen.
Reaktion der Bundesregierung
Die Regierung bestätigte die Zahlen und betonte, dass die Verfahren den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Sicherheit der Streitkräfte gewährleistet werden soll.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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