Die Bundesregierung hat beschlossen, die strategische Top‑Management‑Beratung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie extern auszuschreiben. Die Begründung nennt eine Abwägung zwischen notwendigen Sparzwängen und den aktuell vom Ressort zu adressierenden Herausforderungen.
Rahmenvereinbarung
Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung, deren tatsächliche Inanspruchnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist. Die Vereinbarung soll eine flexible Nutzung von Beratungsleistungen ermöglichen, ohne dass bereits konkrete Aufträge definiert wurden.
Hintergrund der kleinen Anfrage
Die Entscheidung wurde im Zuge einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Dokument 21/5701) getroffen. Auf diese Anfrage hat die Bundesregierung mit dem Schreiben 21/6217 geantwortet und die genannten Gründe dargelegt.
Finanzielle Erwägungen
Durch die Auslagerung der Beratung soll ein effizienterer Ressourceneinsatz erreicht werden. Konkrete Einsparungen wurden bislang nicht quantifiziert, jedoch wird erwartet, dass externe Leistungen im Wettbewerb kostengünstiger sein können.
Reaktion der Fraktion
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und signalisiert, dass weitere Fragen zu den Details der Rahmenvereinbarung gestellt werden könnten.
Ausblick der Bundesregierung
Die Bundesregierung betont, dass die Entscheidung im Einklang mit den aktuellen Prioritäten des Ressorts stehe und dass die Rahmenvereinbarung bei Bedarf aktiviert werden kann.
Weitere Informationen
Die vollständigen Dokumente zu der Entscheidung und zur kleinen Anfrage sind auf der Webseite des Deutschen Bundestages einsehbar.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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