Im Jahr 2025 hat die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) in allen fünf ostdeutschen Bundesländern Flächen von weniger als zwei Hektar veräußert. Die verkauften Parzellen reichten von 0,0003 Hektar bis 62,8026 Hektar, wobei 84 Prozent aller Verkäufe unter dem Durchschnitt von 1,8 Hektar lagen. Nur elf Verkäufe überschritten eine Größe von zehn Hektar.
Hintergrund
Die BVVG ist eine staatliche Gesellschaft, die mit der Verwaltung und Verwertung von landwirtschaftlichen Flächen beauftragt ist. Im Rahmen ihrer Tätigkeit können Grundstücke, die nach den Flächenmanagementgrundsätzen (FMG) 2024 nicht zur nachhaltigen oder ökologischen Bewirtschaftung beitragen, im öffentlichen Verfahren angeboten werden.
Verkaufszahlen im Detail
Laut Angaben der Bundesregierung wurden im genannten Zeitraum Flächen zwischen 0,0003 Hektar und 62,8026 Hektar verkauft. Der Großteil der Transaktionen betraf sehr kleine Parzellen: 84 Prozent lagen unter dem durchschnittlichen Verkaufswert von 1,8 Hektar, und lediglich elf Verkäufe hatten einen Umfang von mehr als zehn Hektar.
Bewertung durch die Regierung
Die Regierung bezeichnet die betroffenen Flächen als „Streuflächen“, also Kleinst‑, Rest‑ und Splitterflurstücke, die aufgrund ihrer Struktur und Lage keinen Beitrag zu einer nachhaltigen bzw. ökologischen Flächenbewirtschaftung leisten. Deshalb seien sie im Sinne des FMG 2024 für die Privatisierung geeignet.
Politische Reaktion
Die Zahlen wurden im Rahmen einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke veröffentlicht. Die Anfrage (21/6117) forderte Auskunft über die Veräußerung von Kleinst‑ und Streuflächen, die als ökologisch wertvolle Rückzugsorte für seltene Tier‑ und Pflanzenarten gelten können.
Ausblick
Die Bundesregierung betont, dass die Veräußerungen im Einklang mit den geltenden Flächenmanagementgrundsätzen erfolgt seien. Beobachter aus Landwirtschaft und Naturschutz werden die langfristigen Auswirkungen auf die ökologische Vielfalt und die regionale Flächennutzung weiter verfolgen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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