Ein neues Datenschutzinstrument ermöglicht es kalifornischen Bewohnern, ihre personenbezogenen Daten bei über 600 im Bundesstaat registrierten Datenbrokern zu löschen und den Weiterverkauf zu verhindern. Das sogenannte DROP‑Verfahren (Delete Request and Opt‑out Platform) wurde am 1. Januar 2026 eingeführt; Unternehmen müssen bis zum 1. August 2026 mit der Bearbeitung beginnen und haben anschließend 45 Tage Zeit, Anfragen zu bearbeiten.
Funktionsweise des DROP‑Tools
Ein einziger Antrag wird über die Plattform an alle 614 im Register gelisteten Datenbroker gesendet. Die Anfrage verlangt sowohl die Löschung bereits gespeicherter Daten als auch das Opt‑out vom Weiterverkauf. Nach Eingang der Anfrage haben die Datenbroker 45 Tage, um die geforderten Maßnahmen umzusetzen.
Hintergrund und Entstehung
Das Instrument beruht auf dem kalifornischen „Delete Act“, für dessen Verabschiedung die Electronic Frontier Foundation (EFF) und weitere Datenschutzorganisationen lange geworben haben. Ziel war es, das bestehende Recht auf Datenlöschung für Bürger praktikabler zu machen, da das Einzelnachfassen bei einzelnen Brokern zuvor sehr zeitintensiv war.
Vorteile fĂĽr den Antragsteller
Durch die Löschung aus den Datenbroker‑Verzeichnissen können Spam‑ und Werbeanrufe reduziert werden, das Risiko von Datenlecks sinkt und der Nutzer gewinnt mehr Kontrolle über die Verwendung seiner Informationen. Ohne das Opt‑out‑Verfahren könnten Unternehmen die Daten an Werbetreibende, Versicherer oder andere Interessenten weitergeben.
Umfang der gelöschten Daten
Die Plattform ermöglicht die Entfernung von eindeutigen Identifikatoren wie Sozialversicherungsnummer, exakter Geolokation, E‑Mail‑Adresse, Telefonnummer sowie von abgeleiteten Angaben zu politischen Ansichten, Gesundheitszustand oder Schwangerschaft, sofern diese auf den genannten Identifikatoren basieren. Öffentliche Registereinträge, etwa zu Fahrzeug‑ oder Immobilieneigentum, bleiben von der Löschung ausgenommen.
Antragsverfahren
Interessierte können das Verfahren über die Website der California Privacy Protection Agency starten. Neben Namen und Kontaktdaten werden häufig die Werbe‑ID oder die Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) abgefragt, um die Identität zu verifizieren. Nach erfolgreicher Einreichung erhält der Antragsteller eine DROP‑ID, mit der der Bearbeitungsstatus abgefragt werden kann.
Grenzen und Weiterverfolgung
Ein einmaliger Antrag beendet die Datenweitergabe nicht dauerhaft, da Unternehmen weiterhin neue Daten erheben dürfen und neue Datenbroker nachträglich im Register erscheinen können. Zudem betrifft das Verfahren nur registrierte Datenbroker; große Plattformen wie Google unterliegen nicht der Verpflichtung, Anfragen zu erfüllen.
Ausblick für Nicht‑Residenten
Das Tool steht ausschließlich kalifornischen Bewohnern zur Verfügung. Dennoch beobachten andere Bundesstaaten das kalifornische Modell, und die EFF bietet über den „Opt‑Out October“-Leitfaden Hilfestellung für Nutzer in allen US‑Bundesländern, ihre Online‑Privatsphäre zu stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Electronic Frontier Foundation, lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (CC BY 4.0). Offene journalistische Inhalte.
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