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AI GENERATED 05.02.2026 • 12:37 Sicherheit, Verteidigung & Ordnung

CERT-Bund warnt vor Codeausführung in Lexmark-Druckern

Ein neuer Sicherheitshinweis des CERT-Bund macht auf kritische Schwachstellen in mehreren Lexmark-Druckermodellen aufmerksam, die es einem entfernten, anonymen Angreifer ermöglichen, beliebigen Programmcode auszuführen. Der Hinweis wurde am 5. Januar 2026 veröffentlicht und richtet sich an Betreiber von Netzwerkdruckern sowie an IT‑Sicherheitsverantwortliche.

Betroffene Geräte

Der Advisory listet diverse Lexmark‑Modelle auf, die über das interne Netzwerk oder das Internet erreichbar sind. Zu den betroffenen Serien gehören sowohl ältere Office‑Modelle als auch neuere Netzwerkdrucker, die in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen eingesetzt werden.

Art der Schwachstellen

Laut dem Bericht beruhen die Schwachstellen auf fehlerhaften Implementierungen von Netzwerkdiensten, insbesondere auf unsicheren Eingabeverarbeitungen in den Web‑Management‑Oberflächen und den Druckauftrags‑Protokollen. Durch speziell gestaltete Anfragen kann ein Angreifer Speicherbereiche überschreiben und damit Schadcode einschleusen.

Mögliche Auswirkungen

Wird die Ausnutzung erfolgreich, kann der Angreifer beliebige Programme mit den Rechten des Druckerdienstes ausführen. Dies eröffnet die Möglichkeit, das interne Netzwerk zu kompromittieren, Daten zu exfiltrieren oder weitere Angriffe auf verbundene Systeme zu starten.

Empfohlene Gegenmaßnahmen

Der CERT-Bund empfiehlt, die betroffenen Geräte umgehend zu patchen, sobald ein Firmware‑Update von Lexmark verfügbar ist. Zusätzlich sollten Administratoren den Netzwerkzugriff auf die Drucker einschränken, nicht benötigte Dienste deaktivieren und die Kommunikation über verschlüsselte Kanäle absichern.

Hinweis zur Meldung von Vorfällen

Betreiber, die Anzeichen einer Ausnutzung beobachten, werden aufgefordert, den Vorfall dem CERT-Bund zu melden und alle relevanten Log‑Dateien bereitzustellen, um eine schnelle Analyse zu ermöglichen.

Ausblick

Lexmark arbeitet laut Angaben des Herstellers an der Bereitstellung von Sicherheitspatches für die betroffenen Modelle. Der CERT-Bund wird die Situation weiter beobachten und bei Bedarf weitere Empfehlungen veröffentlichen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von CERT-Bund, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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