Debatte über Erbschaftsteuer: Antrag zur Streichung von Privilegien abgelehnt
Erbschaftsteuer im Fokus des Bundestags
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2025 über die Erbschaftsteuer debattiert. Zwei Anträge, einer von der Fraktion Die Linke und einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, standen im Mittelpunkt der Diskussion. Beide Anträge wurden im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen, wobei der Finanzausschuss federführend bei den weiteren Beratungen sein wird.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert die Abschaffung der Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes und die Beseitigung der Steuervergünstigungen in den Paragrafen 13a bis d sowie 19a. Die Abgeordneten argumentieren, dass Erbschaften und Schenkungen leistungslose Einkommen darstellen, die deutlich geringer als Arbeitseinkommen besteuert werden. Sie betonen, dass die Hälfte des bestehenden Vermögens durch Erbschaften und Schenkungen erworben wird und dass Steuervermeidung die Vermögenskonzentration noch weiter erhöht.
Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verschonung von Erbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Der Antrag sieht auch ein Ende der de facto Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten vor. Stattdessen sollen flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten für große Betriebsvermögen gelten, um die Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu gewährleisten.
Weitere Aspekte
Die Vorlage der Grünen befasst sich darüber hinaus mit weiteren Aspekten der Immobilienbesteuerung sowie der organisierten Steuerhinterziehung, wie Cum/Cum. Die Debatte über die Erbschaftsteuer und die notwendigen Reformen wird weiterhin im Bundestag geführt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundestag.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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