Erbschaftsteuer im Fokus des Bundestags

Der Bundestag hat am 8. Oktober 2025 über die Erbschaftsteuer debattiert. Zwei Anträge, einer von der Fraktion Die Linke und einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, standen im Mittelpunkt der Diskussion.

Antrag der Linken

Die Linke fordert die Abschaffung der Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes und die Beseitigung der Steuervergünstigungen in den Paragrafen 13a bis d sowie 19a. Die Abgeordneten argumentieren, dass Erbschaften und Schenkungen leistungslose Einkommen sind, die deutlich geringer als Arbeitseinkommen besteuert werden.

Antrag der Grünen

Die Grünen wollen die Verschonung von Erbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Der Antrag sieht auch ein Ende der de facto Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten vor. Für große Betriebsvermögen sollen künftig flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten gelten, die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleisten.

Weitere Schritte

Beide Anträge wurden nach der Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Der Finanzausschuss wird federführend bei den weiteren Beratungen sein.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundestag.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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