Petitionsrecht im Fokus
Der Bundestag hat sich erstmals mit einem Gesetzentwurf auseinandergesetzt, der das Petitionsrecht stärken soll. Der Entwurf der AfD-Fraktion zielt darauf ab, die Teilhabe der Bürger am politischen Willensbildungsprozess zu konkretisieren und die Rechte des Petitionsausschusses zu erweitern.
Bestehendes Gesetz als „dürftig“ bewertet
Die AfD-Fraktion bewertet das bestehende Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses als „außerordentlich dürftig“. Der neue Entwurf soll die Rechte des Petitionsausschusses gegenüber der Bundesregierung definieren und die Berichtspflichten der Regierung präzisieren.
Erweiterte Befugnisse für den Petitionsausschuss
Der Petitionsausschuss soll in die Lage versetzt werden, Zeugen und Sachverständige zu laden und diese zum Erscheinen, zur Aussage und zur Erstattung von Gutachten zu verpflichten, nötigenfalls unter Androhung oder Verhängung von Zwangsmitteln.
Petitionen im Plenum des Bundestages
Petitionen mit 100.000 und mehr Mitzeichnern sollen im Plenum des Bundestages behandelt werden. Zudem sollen diejenigen, die mit der Bearbeitung von Petitionen befasst sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, was bei nichtöffentlichen Petitionen in Betracht kommt.
Petitionsregister
Der Entwurf sieht auch die Schaffung eines Petitionsregisters vor, das jedermann die Möglichkeit gibt, einfach und kostenfrei die Entscheidungspraxis des Petitionsausschusses einzusehen.
Weiterer Verlauf
Der Entwurf wurde nach einer 20-minütigen Aussprache dem federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundestag.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
