Deutschland: Anträge zu den deutsch-amerikanischen Beziehungen debattiert
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, fünf Anträge der AfD-Fraktion zum deutsch-amerikanischen Verhältnis erstmals beraten.

Anträge und Forderungen

Die Anträge tragen die Titel „Die neue sicherheitspolitische Vision der USA als Chance wahrnehmen – Für eine neue transatlantische Partnerschaft“, „Für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen – Zusammen für Sicherheit, Stabilität und Frieden in der Ukraine“, „Zusammen mit den USA für nationale Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz der abendländischen Zivilisation eintreten – Woke Positionen international zurückdrängen“, „Rat und Friedensinitiative der USA folgen – Die erheblichen Risiken für Deutschland bei dem Umgang mit dem immunen und souveränen russischen Staatsvermögen erkennen“ und „Zölle durch positive Anreize für die USA senken“.

Ergebnisse der Beratung

Die ersten drei Vorlagen wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Den vierten Antrag lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Der fünfte Antrag wurde an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Forderungen der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion fordert in ihren Anträgen unter anderem die Vertiefung des deutsch-US-amerikanischen Bündnisses, eine realistische und die Sicherheitsinteressen aller Konfliktparteien berücksichtigende Friedenslösung im Ukraine-Krieg und die Rückdrängung von „woke Positionen“ international.

Abgelehnter Antrag

Der abgelehnte Antrag der AfD-Fraktion wandte sich gegen die Verwendung des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung der Ukraine im Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg.

Zukünftige Schritte

Die Bundesregierung soll nun die Anträge beraten und mögliche Schritte unternehmen, um die Forderungen der AfD-Fraktion umzusetzen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundestag.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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