Zahlungsvolumen
Die Bundesregierung hat im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 4,155 Milliarden Euro an die Vereinten Nationen gezahlt. Im darauffolgenden Jahr 2025 beliefen sich die Zahlungen, die im Zuge der Konsolidierung des Bundeshaushalts erfolgten, auf 3,241 Milliarden Euro. Diese Zahlen stammen aus dem Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen.
Bedeutung im UN‑Haushalt
Dem Bericht zufolge ist Deutschland im regulären VN‑Haushalt viertgrößter Beitragszahler und mit freiwilligen Beiträgen im Jahr 2024 zweitgrößter Geber an das gesamte VN‑System.
Globale Tendenzen
Der Bericht führt aus, dass sich im Zeitraum 2024/2025 die Tendenz verstärkt habe, dass Großmächte das gemeinsame System der Friedenssicherung, der nachhaltigen Entwicklung und des Menschenrechtsschutzes auf unterschiedliche Weise schwächen.
Reaktionen der Großmächte
Laut Bericht greife Russland mit dem fortgesetzten Angriffskrieg gegen die Ukraine das Fundament der internationalen Ordnung an. Der Aufbau paralleler Global‑Governance‑Institutionen und Initiativen, der von China vorangetrieben werde, richte sich demnach gegen das etablierte System. Die US‑Regierung, die im Januar 2025 ihr Amt angetreten habe, habe den Austritt aus mehreren VN‑Organisationen erklärt und ihre finanziellen Beiträge drastisch reduziert.
Deutsche Position
Die Bundesregierung betont, dass sie sich diesen Herausforderungen stelle und an ihrem „multilateralem Kompass“ auch aus eigenem Interesse festhalte.
Haushaltliche Konsolidierung
Die Reduzierung der Zahlungen im Jahr 2025 spiegele die im Bericht beschriebene Konsolidierung des Bundeshaushalts wider, ohne dass die grundsätzliche Verpflichtung zu multilateralen Beiträgen aufgegeben werde.
Ausblick
Der Bericht schließe mit dem Hinweis, dass die Bundesregierung künftig ihre Beiträge weiter an die sich wandelnden globalen Anforderungen anpasse und dabei die Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit wahre.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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