Umsetzung von EU-Vorgaben im Wettbewerbsrecht
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beraten und zur weiteren Aussprache an die Ausschüsse überwiesen.
Verbraucherschutz
Das Vorhaben soll Vorgaben der EU-Richtlinien umsetzen, um Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken zu schützen.
Künftig sollen allgemeine Umweltaussagen nur dann gemacht werden dürfen, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
Bürokratische Belastung
Der Nationale Normenkontrollrat weist darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie eine erhebliche zusätzliche bürokratische Belastung für die Wirtschaft verursachen werde.
Die Bundesregierung betont, dass sie die Bürokratiekosten bereits im Dialog mit Wirtschaftsverbänden so weit wie möglich reduziert habe.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat fordert eine praxisnähere Ausgestaltung der Fristen zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Neugestaltung von Verpackungen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen bis zum 27. September 2026 ihre Verpackungen entsprechend den neuen Anforderungen umstellen müssen.
Der Bundesrat hält die Frist jedoch für zu kurz und bittet um eine Verlängerung der Abverkaufsfrist, um wirtschaftlichen Schaden und Abfall zu vermeiden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
