Gesetzesvorlage zur Erweiterung des Informationsaustauschs
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der den automatischen internationalen Austausch von Finanzkontoinformationen auf neue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, sowie Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren, ausdehnt.
Bestehende mehrseitige Vereinbarung
Der Entwurf bezieht sich auf die Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014, die bereits den automatischen Austausch von Standard‑Finanzkontodaten zwischen den zuständigen Behörden regelt.
Erweiterte Datenkategorien
Durch die geplante Ergänzung sollen Informationen über neuartige digitale Finanzprodukte, kryptobezogene Derivate und Anteile an Investmentgesellschaften, die in Kryptowerte investieren, in den automatischen Austausch einbezogen werden.
BegrĂĽndung der Bundesregierung
Die Regierung begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen und die Steuerehrlichkeit zu fördern, indem der Informationsaustausch als zentrales Instrument der internationalen Zusammenarbeit ausgebaut wird.
Parlamentarischer Prozess
Der Gesetzentwurf wird im Bundestag beraten und muss im weiteren Verlauf von den zuständigen Ausschüssen geprüft sowie im Plenum abgestimmt werden, bevor er in Kraft treten kann.
Internationale Einordnung
Die Erweiterung steht im Einklang mit den von der OECD vorgegebenen Standards für den automatischen Informationsaustausch und soll die Vergleichbarkeit mit anderen teilnehmenden Staaten erhöhen.
Erwartete Auswirkungen
Nach Inkrafttreten sollen Finanzinstitute und meldepflichtige Stellen verpflichtet sein, die erweiterten Daten zu erfassen und an die jeweiligen Behörden zu übermitteln, was zu einer höheren Transparenz bei grenzüberschreitenden Kapitalflüssen führen soll.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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