Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für eine neue Verfahrensart in Zivilprozessen geschaffen, um den Zugang zur Justiz einfacher und besser zu machen. Zukünftig sollen Bürger ihre Zahlungsansprüche vor den Amtsgerichten in einem digitalen Gerichtsverfahren geltend machen können. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat gebilligt.

Digitale Plattform und Effizienz

Durch die Digitalisierung und stärkere Nutzung von Daten sollen die Arbeitsprozesse an den Gerichten effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden. Eine digitale Plattform zur Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten soll entwickelt und erprobt werden. Über diese Plattform können Verfahrensdaten und Dokumente zentral verfügbar gemacht werden.

Erprobung und Evaluation

Die Erprobung des Online-Verfahrens und der digitalen Rechtsantragsstelle soll jeweils auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt sein und im Abstand von vier und acht Jahren evaluiert werden.

Finanzielle und zeitliche Entlastung

Durch die neuen Regeln sollen die Bürger zeitlich und finanziell entlastet werden. Pro Jahr sollen geschätzt 98.000 Stunden Wegzeiten und rund 190.000 Euro für Porto- und Wegekosten entfallen. Auch die Wirtschaft soll profitieren, mit Einsparungen in Höhe von rund 80.000 Euro jährlich. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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