Investitionen für Wachstum

Die Bundesregierung will weitere Impulse für private Investitionen setzen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag verabschiedet. Der Fokus liegt auf besseren Bedingungen für neue Investitionen von innovativen Unternehmen und Start-ups.

Standortfördergesetz

Das Standortfördergesetz ist ein weiterer Schritt in Richtung eines starken und wettbewerbsfähigen Landes. Es soll klare Impulse für mehr private Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland setzen. Die Bundesregierung möchte es jungen und innovativen Unternehmen erleichtern, zu investieren und gleichzeitig Anreize schaffen, dies überhaupt zu tun. Ein solches Mehr an Investitionen erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Schwerpunkte des Gesetzes

Das Gesetz hat drei inhaltliche Schwerpunkte: Der Kapitalmarktzugang für kleine Unternehmen und Start-ups soll erleichtert werden, der Fondsmarkt soll gefördert werden und die steuerlichen Rahmenbedingungen sollen verbessert werden. Überflüssige Bürokratie wird abgeschafft, indem Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten verschlankt oder ganz gestrichen werden.

Anreize für private Investitionen

Vor allem kleine, junge und innovative Unternehmen sollen von dem neuen Gesetz profitieren, indem die Finanzierungsbedingungen verbessert werden. Konkret sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in Infrastruktur und Erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) verbessert werden.

Vereinfachung von Prozessen

Neben den Anreizen für Investitionen soll mit dem Gesetzentwurf auch die Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich vorangebracht werden. Dazu gehören unter anderem die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigenpflichten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundesregierung.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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