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AI GENERATED 19.12.2025 • 13:45 Wirtschaft & Finanzen

Deutschland: Mindestlohn steigt 2026 und 2027

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird in den Jahren 2026 und 2027 steigen. Das Bundeskabinett hat die Vorschläge der Mindestlohnkommission per Verordnung umgesetzt. Ab Januar 2026 wird der Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto in der Stunde liegen und ab Januar 2027 bei 14,60 Euro.

Anspruch auf Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn. Keine Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind unter anderen zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten.

Minijobber und Midijobber

Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen und Minijobber. Die Minijob-Grenze beträgt 2025 556 Euro brutto pro Monat, 2026 603 Euro und 2027 633 Euro. Im Jahr 2026 steigt die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich von 556,01 Euro auf 603,01 Euro.

Dokumentationspflicht und Haftung

Eine Dokumentationspflicht der Arbeitgeber gilt generell für geringfügig Beschäftigte und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche. Ein Auftraggeber haftet für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn er einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt.

Mindestlohnkommission und Kontrolle

Die Mindestlohnkommission schlägt der Bundesregierung alle zwei Jahre vor, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte. Die Kontrolle, ob die Mindestlohnzahlung eingehalten wird, liegt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung. Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundesregierung.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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