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AI GENERATED 19.12.2025 • 13:45 Politik & Gesellschaft

Deutschland: Neuregelungen in der Migrationspolitik

Neuregelungen in der Migrationspolitik

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Asylverfahren zu beschleunigen und die Rückführungen von Asylsuchenden effizienter umzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten zu vereinfachen und die verpflichtende Bestellung eines Anwalts bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam abzuschaffen.

Ziele des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber verfolgt mit diesem Gesetzentwurf zwei Hauptziele: Erstens soll die Asylverfahren beschleunigt und die Behörden und Gerichten entlastet werden. Zweitens soll klar kommuniziert werden, dass Asylanträge aus sicheren Herkunftsländern in der Regel kaum Aussicht auf Erfolg haben.

Änderungen im parlamentarischen Verfahren

Im parlamentarischen Verfahren hat der Innenausschuss eine Ergänzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgenommen. Danach soll eine Einbürgerung für die Dauer von zehn Jahren ausgeschlossen werden, wenn sie unanfechtbar zurückgenommen oder im Einbürgerungsverfahren z.B. mit Arglist, Drohung oder Bestechung falsche Angaben unterliegt.

Sichere Herkunftsstaaten

Ein sicherer Herkunftsstaat ist ein Land, in dem generell keine staatliche Verfolgung droht – etwa wegen des demokratischen Systems, einer stabilen Rechtsordnung und funktionierender Schutzmechanismen. Auch vor nichtstaatlicher Verfolgung muss der jeweilige Staat wirksam schützen können. Für Menschen aus diesen Ländern gilt deshalb die sogenannte Regelvermutung, dass sie im Herkunftsland keiner Verfolgung ausgesetzt sind.

Pläne der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern. Im Rahmen dessen sollen auch die Möglichkeiten der GEAS Reform ausgeschöpft werden. Zunächst sollen Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden. Weitere Einstufungen werden fortlaufend geprüft.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundesregierung.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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