Einleitung
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes debattiert und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Grund für die Novellierung
Die Bundesregierung schreibt, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten sei.
Die Importe hätten im ersten Halbjahr 2025 um mehr als 400 Prozent zugenommen.
Ziel des Gesetzentwurfs
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklungen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung.
Geplante Änderungen
Medizinalcannabis soll künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden können.
Eine fortlaufende Aufklärung über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums ist vorgesehen.
Bei Folgeverschreibungen muss eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen.
Der Versandweg von Medizinalcannabis soll ausgeschlossen werden.
Ausschussüberweisung
Der Gesetzentwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Gesundheitsausschuss federführend ist.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
