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Deutschland übermittelte 2025 fast 73 000 Strafnachrichten an Türkei
AI GENERATED 14.08.2026 12:30 Recht, Staat und Institutionen

Deutschland übermittelte 2025 fast 73 000 Strafnachrichten an Türkei

Deutschland: Deutschland übermittelte 2025 fast 73 000 Strafnachrichten an TürkeiDie Bundesregierung hat im Jahr 2025 insgesamt 72.991 Strafnachrichten über rechtskräftige Verurteilungen türkischer Staatsangehöriger an die Türkei übermittelt. Die Angabe…

Deutschland: Deutschland übermittelte 2025 fast 73 000 Strafnachrichten an Türkei

Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 insgesamt 72.991 Strafnachrichten über rechtskräftige Verurteilungen türkischer Staatsangehöriger an die Türkei übermittelt. Die Angabe stammt aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Jahreszahlen zum Strafnachrichtenaustausch

Im Vorjahr 2024 wurden 78.675 Nachrichten übermittelt, 2023 waren es 71.824 und 2022 62.001. Damit zeigen die Zahlen eine schwankende, aber insgesamt steigende Tendenz im Zeitraum von 2022 bis 2025.

Inhalt der übermittelten Nachrichten

Eine Strafnachricht entspricht laut Bundesregierung vollständig einer Eintragung im Bundeszentralregister. Übermittelt werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift sowie Tatbezeichnung, die angewendeten Rechtsvorschriften mit Paragrafenangabe und der Inhalt der verhängten Strafe. Einzelheiten zum zugrunde liegenden Sachverhalt werden nicht mitgeteilt und sind im Register ebenfalls nicht enthalten.

Betroffene Personen und Doppelstaatsangehörigkeit

Die Zahl der von den Nachrichten betroffenen Personen lag 2022 bei 44.420, 2023 bei 57.339, 2024 bei 63.563 und 2025 bei 63.087. Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Menschen, die zugleich die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, fallen laut Bundesregierung nicht unter den Strafnachrichtenaustausch und werden nicht informiert.

Reaktionen und Bewertung der Bundesregierung

Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, dass Betroffene aufgrund der übermittelten Daten bei Reisen in die Türkei festgenommen oder mit Ausreisesperren belegt wurden. Aus Sicht der Regierung besteht kein Anlass, die Praxis des automatisierten Strafnachrichtenaustauschs zu überprüfen oder anzupassen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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